Jugendschutz

Ohne Aufsichtsperson gilt: – Kinder unter 14 Jahren dürfen bis 22 Uhr – Jugendliche unter 16 dürfen bis 24 Uhr anwesend sein.

Als Aufsichtsperson gilt: – ein Elternteil – eine volljährige Person, für die du folgende Einverständniserklärung („Muttizettel“) dabei haben musst: Erziehungsauftrag (ausdrucken, vollständig ausfüllen, mitbringen)